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Kfz Versicherung
Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten der Kfz Versicherung:
Die Kfz Haftpflichtversicherung und die Kfz Kaskoversicherung.
Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber
zwingend vorgeschrieben. Ohne eine Haftpflichtversicherung dürfen
Sie kein Fahrzeug zulassen und nicht im Straßenverkehr bewegen.
Die Haftpflichtversicherung deckt das Risiko von Personen-, Sach-
und Vermögensschäden ab, die durch den Gebrauch des
jeweiligen Fahrzeuges entstehen.
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Die Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) ist im Gegensatz
zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben
und dient vorwiegend dem wirtschaftlichen Schutz Ihres Fahrzeugs.
Die Kaskoversicherung versichert somit Schäden, die an Ihrem
eigenen Fahrzeug entstehen, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung,
die Schäden an den Fahrzeugen der Unfallgegner deckt. Über
die Art und den Umfang der Kaskoversicherung können Sie relativ
frei entscheiden.
Im Grunde unterscheidet man gegenwärtig zwischen der Vollkaskoversicherung
(Fahrzeugvollversicherung) ...mehr
und der Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung),
jeweils mit verschiedenen Selbstbeteiligungs-Varianten. ...mehr
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