Kfz Versicherung

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Kfz Versicherung

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Arten der Kfz Versicherung:
Die Kfz Haftpflichtversicherung und die Kfz Kaskoversicherung.

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Ohne eine Haftpflichtversicherung dürfen Sie kein Fahrzeug zulassen und nicht im Straßenverkehr bewegen. Die Haftpflichtversicherung deckt das Risiko von Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch den Gebrauch des jeweiligen Fahrzeuges entstehen.
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Die Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung) ist im Gegensatz zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben und dient vorwiegend dem wirtschaftlichen Schutz Ihres Fahrzeugs.

Die Kaskoversicherung versichert somit Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die Schäden an den Fahrzeugen der Unfallgegner deckt. Über die Art und den Umfang der Kaskoversicherung können Sie relativ frei entscheiden.

Im Grunde unterscheidet man gegenwärtig zwischen der Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) ...mehr

und der Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung), jeweils mit verschiedenen Selbstbeteiligungs-Varianten. ...mehr


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