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KFZ-Teilkasko - die Teilkaskoversicherung
Die KFZ Teilkasko-Versicherung deckt Schäden ab, die durch Zerstörung bzw Beschädigung des Fahrzeuges
enstanden, aber auch den Verlust eines Fahrzeuges sowie der darin verwahrten oder am Fahrzeug befestigten Teile. In der Präambel der Allgemeinen
Bestimmungen für die KFZ-Versicherung findet sich eine Liste aller prämienfrei mitversicherten
Fahrzeugteile. Darüber hinaus ist dort eine Liste der gegen
Beitragszuschlag mitversicherbaren Teile sowie eine Liste der nicht
zu versichernden Teile zu finden.
Das Schadensereignis muss entweder
durch Brand, Diebstahl, Elementarschäden (unmittelbares Einwirken von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung),
Wildschäden (das Fahrzeug muss sich in Bewegung befinden)
oder Glasbruch eingetreten sein. Darüber hinaus umfasst die Kfz Teilkasko-Versicherung noch
Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss.
In der KFZ-Teilkaskoversicherung gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt. Die Deckungsvarianten unterscheiden sich in der Höhe
der Selbstbeteiligung. Sie wird mit einer Selbstbeteiligung von € 150,-/ 300,-/ 500,- und auch ohne Selbstbeteiligung angeboten.
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