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Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung stellt einen zusätzlichen
Schutz für die Fahrzeuginsassen dar. Sie ist eine reine Summenversicherung,
d.h. bei einem Schaden erbringt der Versicherer unabhängig
von der Verschuldensfrage die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme.
Bedingung ist jedoch, dass der Unfall einen unmittelbaren Zusammenhang
mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie
dem Abstellen des Kraftfahrzeuges aufweist. Auch Unfälle,
die sich beim Ein- oder Aussteigen ereignen, sind mitversichert.
Der Versicherungsschutz umfasst alle Personen, die in dem Fahrzeug
berechtigte Insassen sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass
unberechtigte Fahrer, wie beispielsweise ein Dieb, nicht versichert
sind. Versichert werden kann der Tod von Insassen, die Invalidität,
ein Tagegeld und ein Krankenhaustagegeld.
Tritt der Tod eines Insassen innerhalb eines Jahres nach dem
Unfall ein, so leistet der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme.
Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung
der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eines
Insassen, so leistet der Versicherer ebenfalls die vereinbarte
Versicherungssumme.
Bleibt nach einem Unfall eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit
eines Insassen zurück, so wird für die Dauer der ärztlichen
Behandlung das Tagegeld gezahlt. Diese Zahlung dauert jedoch längstens
ein Jahr. Ein Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag
vom Versicherer gezahlt, an dem sich der Insasse in medizinisch
notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Hier
besteht eine Leistungsdauer von längstens zwei Jahren.
Im Gegensatz zu einer normalen Unfallversicherung, die ihren
Schutz in allen Lebensbereichen und meist 24 Stunden am Tag anbietet,
besteht bei der Insassenunfallversicherung lediglich im Zusammenhang
mit einem Unfall des versicherten Fahrzeuges Deckung. Auch deshalb
ist sie in der Regel entbehrlich.
Versicherungsarten der Insassenunfallversicherung
Bei der Insassenunfallversicherung gibt es zwei unterschiedliche
Versicherungsarten: Das Pauschalsystem und das Platzsystem. Beim
Pauschalsystem wird die Versicherungssumme für das Fahrzeug
insgesamt festgelegt. Diese Versicherungssumme wird bei einem
Schaden durch die Anzahl der berechtigten Insassen zum Schadenszeitpunkt
geteilt. Sollte sich mehr als ein Insasse in dem Fahrzeug aufhalten,
so erhöhen sich die Versicherungssummen um jeweils 50%.
Im Rahmen des Platzsystems wird jeder Platz des Fahrzeuges mit
vereinbarten Versicherungssummen einzeln versichert. Eine Besonderheit
stellt hierbei der Fahrerplatz dar. Dieser kann einerseits ausgeschlossen
werden, andererseits aber auch als einziger versichert werden.
Eine Erhöhung der Versicherungssummen bei mehr als einem
Insassen findet nicht statt.
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